Reisen im Schengen-Raum - Travelling around the Schengen Area

VorsichtCOVID-19 Information: Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union (von denen die meisten zum Schengen-Raum gehören) haben beschlossen, den meisten Nicht-EU-/Schengen-/UK-Bürgern die Einreise in die EU zu verbieten. Das bedeutet, dass sie nicht für Tourismus und andere Kurzaufenthalte (z. B. Geschäftsreisen, Konferenzen, private Familienbesuche) in die EU einreisen können, solange das Verbot gilt. Ausgenommen sind Nicht-EU-Bürger, die eine bestehende Aufenthalts- oder Arbeitserlaubnis in einem der EU-Mitgliedstaaten besitzen, sowie Staatsangehörige einiger anderer Länder, die von dort aus einreisen. Das Verbot bedeutet auch, dass die verschiedenen Schengen-Ländervertretungen für die Dauer der Bestellung keine Visaanträge annehmen und/oder bearbeiten. Zusätzlich haben einige der Länder ihre Grenzen geschlossen auch für Schengen-Staatsangehörige oder führen ihre eigenen Kontrollen an den Binnengrenzen durch, und diejenigen, die einreisen dürfen, müssen sich möglicherweise selbst isolieren oder unter Quarantäne stellen, normalerweise für 10 oder 14 Tage.

Die Sperren und Ausgangssperren variieren je nach Region oder Land. In einigen Ländern sind in einigen Situationen Gesichtsmasken oder soziale Distanzierung vorgeschrieben.

Wenn Sie planen, ein Land im Schengen-Raum zu besuchen, sollten Sie die Websites Ihres Außenministeriums und der Botschaften der Länder, die Sie besuchen möchten, überprüfen, bevor Sie Reisearrangements buchen. Siehe auch die einzelnen Länderartikel auf Wikivoyage.

(Informationen zuletzt aktualisiert am 04.11.2020)

Europa ist ein relativ kleiner Kontinent mit vielen unabhängigen Ländern. Unter normalen Umständen würde eine Reise durch mehrere Länder bedeuten, dass Sie mehrmals Visaanträge und Passkontrollen durchlaufen müssen. Das Schengen-Zone, funktioniert jedoch in dieser Hinsicht wie ein Land. Solange Sie sich in dieser Zone aufhalten, können Sie in der Regel Grenzen überschreiten, ohne erneut Passkontrollen passieren zu müssen. In ähnlicher Weise, indem a Schengen-Visum, müssen Sie kein Visum für jedes der Schengen-Mitgliedsländer separat beantragen, was Zeit, Geld und Papierkram spart.

Map of Schengen area participants
  Teilnehmende EU-Mitgliedstaaten
  EU-Mitgliedstaaten, die nicht teilnehmen, aber beitreten müssen
  EU-Mitgliedstaaten mit Opt-Out
  Teilnahme von Nicht-EU-Mitgliedstaaten
  Nicht-EU-Mitgliedstaaten de facto teilnehmen
  Nicht-EU-Mitgliedstaaten mit offener Grenze

Zu den Ländern, die offiziell zum Schengen-Raum gehören, gehören Österreich, Belgien, Tschechien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden, und Schweiz, sowie das britische Überseegebiet von Gibraltar.

  • Rumänien, Bulgarien, und Kroatien sind EU-Mitgliedstaaten, die noch nicht formell am Schengen-Programm teilnehmen. An den Grenzübergängen zu den Schengen-Staaten führen sie separate Passkontrollen durch. Inhaber eines gültigen Schengen-Visums können jedoch möglicherweise in diese Staaten einreisen, ohne ein separates Visum zu beantragen. Zypern ist ebenfalls Mitglied der Europäischen Union, jedoch nicht innerhalb des Schengen-Raums.
  • Die Mikrostaaten Monaco, San Marino und Vatikanstadt gehören nicht zum Schengen-Raum und haben unterschiedliche formale Beziehungen zu diesem, haben aber alle offene Grenzen zu den benachbarten Schengen-Staaten und können mit einem Schengen-Visum legal einreisen.
    • Vatikanstadt, umgeben von der Stadt Rom, hat keine formellen Grenzkontrollen. Allerdings müssen Sie beim Betreten der Vatikanischen Museen oder des Petersplatzes durch einen Metalldetektor gehen, und der Zugang zu anderen Teilen des Vatikans erfordert eine vorherige Absprache.
  • Andorra hat kein formelles Abkommen mit dem Schengen-Raum und unterhält ständige Grenzkontrollen, stellt jedoch keine eigenen Visa aus. Stattdessen akzeptiert Andorra ein Schengen-Visum. Für die Rückreise aus Andorra ist möglicherweise ein Mehrfachvisum erforderlich, da die Ein- und Ausreise in Andorra mit der Ausreise und Wiedereinreise in den Schengen-Raum identisch sein kann. In der Praxis ist die Passkontrolle an der andorranischen Grenze gelockert und wird den meisten Reisenden kaum Probleme bereiten, aber Sie sollten dennoch in Ihrem Visumantrag angeben, ob Sie Andorra besuchen möchten.

Verstehen

Der Schengen-Raum ist nicht das gleiche wie Europäische Union (EU). Nicht alle EU-Staaten sind Teil des Schengen-Raums und nicht alle Schengen-Staaten sind Teil der EU. Wenn Sie als Nicht-EU-Bürger in einen EU-Mitgliedstaat reisen, der nicht am Schengen-Abkommen teilnimmt, unterliegen Sie daher völlig getrennten Visa-, Einreise- und Passkontrollsystemen. Das bemerkenswerteste Beispiel für ein EU-Nicht-Schengen-Mitglied ist Irland. Neuere EU-Mitgliedstaaten Bulgarien, Kroatien, Zypern und Rumänien sind noch nicht Teil des Schengen-Raums, sollen aber in Zukunft beitreten. Gibraltar, Island, Norwegen, Schweiz und Liechtenstein sind Teil des Schengen-Raums, aber nicht Mitglied der EU. Für EU-Bürger ist der Schengen-Raum von etwas geringerer Bedeutung, da es den verwandten, aber gesonderten Begriff der Freizügigkeit innerhalb der EU gibt.

Der Schengen-Raum umfasst nur Einwanderungskontrollen, während die EU praktisch eine Zollunion ist. Daher müssen Sie bei Reisen zwischen einem Schengen- und einem Nicht-Schengen-EU-Land keinen Zoll passieren, aber Sie müssen die Einwanderungskontrollen passieren (z. B. Bulgarien nach Deutschland oder umgekehrt). Umgekehrt gilt für Reisen zwischen EU- und Nicht-EU-Schengen-Staaten: Sie müssen den Zoll passieren, zumindest wenn Sie Waren zu deklarieren haben, aber keine Einreise (z. B. Schweiz nach Frankreich oder umgekehrt).

Ein Schengen-Visum und visumfreie Reisen in den Schengen-Raum (für berechtigte Nicht-EWR-Bürger und Nicht-Schweizer) gelten nur für kurze Aufenthalte (maximal 90 Tage innerhalb von 180 Tagen – für das gesamte Gebiet) . Jeder Nicht-EWR-Staatsbürger oder Schweizer, der sich für einen längeren Zeitraum aufhalten möchte, muss ein entsprechendes nationales Visum für den längerfristigen Aufenthalt beantragen, das nur für ein bestimmtes Land gültig ist. Darüber hinaus ist ein Schengen-Visum möglicherweise nicht gültig, um Überseegebiete eines bestimmten Schengen-Landes (z. B. französische Überseegebiete oder Grönland) zu besuchen. Dieser Artikel konzentriert sich auf Visa für Kurzaufenthalte für Touristen, Familienbesuche und Geschäftsbesuche sowie auf Besuche im Schengen-Raum zu den genannten Zwecken.

Staatsangehörige mit und ohne Visum

  Schengen-Raum
  Andere EU-Mitglieder außerhalb des Schengen-Raums, die jedoch an dieselbe Visumpolitik gebunden sind, sowie Sondergebiete der EU und der Schengen-Mitgliedstaaten.
  Common Travel Area mit unabhängiger Visapolitik, Republik Irland (Mitglied der EU), Vereinigtes Königreich (Nicht-EU-Mitglied)
  Visumfreier Zugang zu den Schengen-Staaten für 90 Tage in einem Zeitraum von 180 Tagen, obwohl einige Staatsangehörige des Anhangs II unter bestimmten Umständen einen längeren visumfreien Zugang genießen können (EG 539/2001 Anhang II)
  Visumpflicht für die Einreise in die Schengen-Staaten (EG 539/2001 Anhang I)
  Visumpflicht für die Durchreise durch die Schengen-Staaten (EG 810/2009 Anhang IV)
  Visastatus unbekannt

Staatsangehörige des Europäischen Wirtschaftsraums (EU, Island, Norwegen und Liechtenstein) und der Schweiz benötigen lediglich eine gültiger Personalausweis oder Reisepass, benötigen sie kein Visum für den Schengen-Raum und dürfen grundsätzlich so lange bleiben, wie sie wollen. Im Rahmen von Übergangsregelungen werden britische Staatsbürger im Jahr 2021 wie diejenigen der Länder in der nachstehenden Liste behandelt und behalten die besondere Beziehung zu Irland.

Anmerkungen

(1) Staatsangehörige dieser Länder benötigen eine biometrische Reisepass für visumfreies Reisen.

(2) Serbische Staatsangehörige mit Pässen, die von der Serbischen Koordinierungsdirektion ausgestellt wurden (Einwohner des Kosovo mit serbischen Pässen) brauchen ein Visum.

(3) Taiwanesische Staatsangehörige brauchen ihre ID-Nummer anzugeben in ihrem Reisepass, um visumfreies Reisen zu genießen.

Die Staatsangehörigen der folgenden Länder tun nicht benötigen ein Visum für die Einreise in den Schengen-Raum: Albanien(1), Andorra, Antigua und Barbuda, Argentinien, Australien, Bahamas, Barbados, Bosnien und Herzegowina(1), Brasilien, Brunei, Kanada, Chile, Kolumbien, Costa Rica, Dominica, El Salvador, Grenada, Guatemala, Honduras, Israel, Japan, Malaysia, Mauritius, Mexiko, Moldawien(1), Monaco, Montenegro(1), Neuseeland, Nicaragua, Nordmazedonien(1), Palau, Panama, Paraguay, Peru, St. Kitts und Nevis, St. Lucia, St. Vincent und die Grenadinen, Samoa, San Marino, Serbien(1, 2), Seychellen, Singapur, Südkorea, Taiwan(3) (Republik China), Timor-Leste, Tonga, Trinidad und Tobago, Ukraine(1), Vereinigte Arabische Emirate, Vereinigtes Königreich, Vereinigte Staaten, Uruguay, Vanuatu, Vatikanstadt, Venezuela, zusätzlich Personen halten Hongkong SAR oder Macao SAR-Pässe und alle britischen Staatsangehörigen.

  • Die oben genannten visumfreien Nicht-EU/EFTA-Besucher können nicht Aufenthalt von mehr als 90 Tagen in einem Zeitraum von 180 Tagen im Schengen-Raum als Ganzes und dürfen im Allgemeinen während ihres Aufenthalts nicht arbeiten (obwohl einige Schengen-Länder bestimmten Nationalitäten die Arbeit gestatten – siehe unten). Die Zählung beginnt, sobald Sie ein beliebiges Land in der Schengen-Raum und ist nicht durch das Verlassen eines Schengen-Landes in ein anderes zurücksetzen.

Wenn Sie Nicht-EU/EFTA-Staatsangehöriger sind (auch wenn Sie visumfrei sind, es sei denn, Sie sind Andorraner, Monégaske oder San Marinese), stellen Sie sicher, dass Ihr Reisepass sowohl beim Ein- als auch beim Verlassen des Schengen-Raums abgestempelt. Ohne Einreisestempel können Sie beim Versuch, den Schengen-Raum zu verlassen, als Overstayer behandelt werden; ohne Ausreisestempel kann Ihnen bei der nächsten Einreise in den Schengen-Raum die Einreise verweigert werden, da bei Ihrem vorherigen Besuch davon ausgegangen werden kann, dass Sie Ihren Aufenthalt überschritten haben. Wenn Sie keinen Passstempel erhalten können, stellen Sie sicher, dass Sie Dokumente wie Bordkarten, Fahrscheine und Geldautomatenscheine aufbewahren, die dazu beitragen können, das Grenzkontrollpersonal davon zu überzeugen, dass Sie sich rechtmäßig im Schengen-Raum aufgehalten haben.

Wenn Ihr Status von der früheren EU-Mitgliedschaft des Vereinigten Königreichs abhängt, Brexit hat wahrscheinlich Ihre Rechte beeinträchtigt.

Nicht-EWR-Bürger, die normalerweise ein Schengen-Visum benötigen, jedoch über eine bestehende Aufenthaltserlaubnis/ein nationales Visum für den längerfristigen Aufenthalt für einen der Schengen-Staaten verfügen, müssen in der Regel kein weiteres Schengen-Visum beantragen, um die anderen Schengen-Staaten während dieser Aufenthaltserlaubnis/des Visums zu besuchen ist gültig. Ihr Besuch in den anderen Ländern des Schengen-Raums wird jedoch weiterhin auf die standardmäßigen 90-Tage pro 180-Tage-Zeitraum beschränkt sein. Auch Arbeits- oder Aufenthaltsrechte werden in der Regel nicht außerhalb des Landes verlängert, das dieses Visum für den längerfristigen Aufenthalt ausgestellt hat.

In einigen Fällen können bestimmte Staatsangehörige, die kein Schengen-Visum benötigen, während ihrer 90-tägigen visumfreien Zeit in einigen einzelnen Schengen-Ländern legal arbeiten. Diese Arbeitsrechte erstrecken sich jedoch nicht unbedingt auf andere Schengen-Staaten. Überprüfen Sie die Wikivoyage-Seiten der einzelnen Schengen-Länder und die Websites der Einwanderungsbehörden dieser Länder, um herauszufinden, ob und für welche Länder Ihre Staatsangehörigkeit für solche Vereinbarungen in Frage kommt.

Übergang

Bürger aus 12 Ländern benötigen auch für luftseitige Transite ein Transitvisum: Afghanistan, Bangladesch, Demokratische Republik Kongo, Eritrea, Äthiopien, Ghana, Iran, Irak, Nigeria, Pakistan, Somalia und Sri Lanka. Und Bürger einer Reihe anderer Länder benötigen in einigen, aber nicht allen Schengen-Staaten ein Transitvisum auch für luftseitige Transite: Algerien, Angola, Armenien, Kamerun, Zentralafrikanische Republik, Tschad, Republik Kongo, Elfenbeinküste, Kuba, Dschibuti, Dominikanische Republik, Ägypten, Gambia, Guinea, Guinea-Bissau, Haiti, Indien, Jordanien, Libanon, Liberia, Libyen, Mali, Mauretanien, Nepal, Niger, Palästina, Philippinen, Russland, Senegal, Sierra Leone, Südsudan, Sudan, Syrien, Gehen, Truthahn, und Jemen.

Alle anderen dürfen an einem Flughafen im Schengen-Raum ohne Visum umsteigen. Wenn der Flughafen, zu dem Sie umsteigen, jedoch ebenfalls im Schengen-Raum liegt oder Sie beabsichtigen, den "Airside"-Bereich des Transitflughafens zu verlassen, bedeutet dies, dass Sie eintreten der Schengen-Raum und die üblichen Regeln für Schengen-Visa und Einreise für Besucher gelten. Dies gilt auch, wenn Sie einen Flug innerhalb des Schengen-Raums als Teil einer Reiseroute haben, die außerhalb des Schengen-Raums beginnt und endet: Zum Beispiel ein marokkanischer Staatsbürger, der von Rabat nach New York mit Zwischenstopps in Paris und Amsterdam reist würde ein Schengen-Visum benötigen, da der Flug Paris-Amsterdam ohne Einreise in den Schengen-Raum nicht erreicht werden kann.

Voraussetzungen für ein Visum

ETIAS

Die Europäische Union wird ein neues Reisegenehmigungssystem für den Schengen-Raum mit der Bezeichnung . einführen Europäisches Reiseinformations- und -genehmigungssystem (ETIAS). Ähnlich wie bei der US-amerikanischen ESTA oder der kanadischen eTA müssen ausländische Reisende, die aus einem visumfreien Land in den Schengen-Raum einreisen, eine ETIAS-Reisegenehmigung beantragen und können über eine offizielle Website und/oder eine mobile App auf dem Smartphone beantragt werden. Die Gebühr wird voraussichtlich bei 7 € liegen. Es wird irgendwann bis Ende 2022 eingesetzt.

Wenn Ihre Nationalität ein Schengen-Visum für Geschäfts-, Tourismus- oder Familienbesuche benötigt, müssen Sie normalerweise die folgenden Dokumente beschaffen (die spezifischen Anforderungen variieren leicht je nach Botschaft und Gerichtsbarkeit spezifische und zusätzliche Anforderungen):

  • Grundlegende Anforderungen
    • Ausgefülltes Antragsformular (das Formular kann von der Website der jeweiligen Botschaft heruntergeladen werden) und einige Mitgliedstaaten können Sie auch auffordern, ein zusätzliches Formular auszufüllen. Die Eltern müssen das Antragsformular von Minderjährigen unterschreiben, unabhängig davon, ob sie sie begleiten oder nicht.
    • Reisepass mit mindestens zwei leeren Seiten, der gültig sein muss für mindestens drei Monate von dem Tag an, an dem du Rückkehr
    • Passfoto (wie das Foto aussehen soll, entnehmen Sie bitte der Website der Botschaft, die Sie beantragen)
    • Kopien früherer Schengen-Visa (falls zuvor ausgestellt)
    • Anmeldegebühr
      • 60 € für die meisten Bewerber
      • 35 € für Kinder ab 6 Jahren, aber jünger als 12 Jahre und Staatsangehörige von Albanien, Bosnien-Herzegowina, Montenegro, Nordmazedonien, Serbien, Russland, Ukraine und Moldawien
      • kostenlos für Kinder bis 5 Jahre, Ehepartner und minderjährige Kinder von EU-Bürgern sowie Schüler/Studenten in Begleitung von Lehrern auf Klassenfahrt
      • Die Gebühren sind in der Regel im Äquivalent in lokaler Währung (der genaue/tatsächliche Betrag sowie die zulässigen Zahlungsmodalitäten werden von der jeweiligen Botschaft/dem jeweiligen Konsulat festgelegt).
      • Sofern die Botschaft/das Konsulat die administrative Abwicklung der Antragstellung an einen Dritten (z.B. an VFS) auslagert, kann von diesen Dritten zusätzlich zu den oben genannten Gebühren eine Gebühr erhoben werden.
    • Für diejenigen, die sich in einem Land bewerben, in dem sie nicht die Staatsbürgerschaft haben, aber einen rechtmäßigen Aufenthalt haben: Aufenthaltserlaubnis, die gültig sein muss für mindestens drei Monate ab dem Tag, an dem Sie zurückkehren.
    • Minderjährige, die alleine reisen (oder mit einem Erwachsenen, der kein Familienmitglied ist) und in einigen Fällen mit nur einem Elternteil müssen möglicherweise eine Reiseerlaubnis Formular oder ein lokales Äquivalent von den lokalen Behörden in ihrem Heimat- oder Aufenthaltsland, unterzeichnet von den Eltern oder dem gesetzlichen Vormund, der den Minderjährigen nicht begleitet. Diese Anforderung hängt von den lokalen Gesetzen ab.
  • Nachweis der sozioökonomischen Bindungen und Finanzen
    • Arbeitsbescheinigung/Brief und aktuelle Gehaltsabrechnungen (falls beschäftigt) oder Immatrikulationsbescheinigung/Brief der Institution (falls Student). Diese können als "Briefe ohne Wettbewerb" bekannt sein. Sie sollten möglichst den Zeitraum angeben, in dem Sie eine Urlaubs- oder Geschäftsreise antreten dürfen. In einigen Fällen müssen Sie, wenn Sie arbeitslos sind oder finanziell von einer anderen Person abhängig sind, eine eidesstattliche Versicherung und/oder ein Erklärungsformular besorgen.
    • Kontoauszüge der letzten 3 Monate vor Antragstellung. Der genaue Betrag, der für den Restbetrag erforderlich ist, hängt von dem Mitgliedstaat ab, bei dessen Botschaft Sie sich bewerben (in der Regel 40-60 € pro Tag pro Antragsteller auf Ihrer Partei plus genug, um unbezahlte Ticketkosten, Unterkunft, im Voraus gebuchte Touren zu decken). Falls Sie kein Bankkonto haben, werden Reiseschecks möglicherweise von einigen Botschaften akzeptiert.
    • Falls verfügbar oder zutreffend, alle anderen Nachweise, die Ihre starke Motivation belegen, am Ende Ihrer Reise in das Land Ihrer Staatsbürgerschaft oder Ihres rechtmäßigen Wohnsitzes zurückzukehren, z. Eigentumstitel, Steuererklärungen, Anteilscheine.
  • Nachweis der Reisearrangements
    • Bestätigte Transportvereinbarungen .
    • Bestätigung der Unterkunftsvereinbarung. Diese müssen feststellen, dass das Land, bei dem Sie sich bewerben, Ihr Hauptreiseziel ist (siehe nächster Abschnitt).
      • Für Touristen, die in einem Hotel/Hostel übernachten, Ihre bestätigten Buchungen.
      • Wenn Sie beabsichtigen, bei Freunden/Verwandten zu bleiben, müssen diese möglicherweise ihre Einladung durch die örtlichen Behörden weiterleiten, offizielle Unterlagen ausfüllen und Ihnen per Post zusenden.
    • Offizielles Schreiben/Einladung von Veranstaltern/Sponsoren, wenn Sie auf Geschäftsreise oder Konferenz sind.
    • Reiseversicherung, die mindestens den gesamten Schengen-Raum für die Dauer Ihrer Reise und mindestens 30.000 € für Notfallbehandlungen und Krankenrücktransporte abdeckt.
  • Zusätzliche Anforderungen nur für Ehepartner und Kinder von EU-Bürgern
    • Passkopie des EU-Bürgers
    • Heiratsurkunde (für Ehepartner)
    • Geburtsurkunde mit dem Namen des EU-Staatselternteils (für Kinder)
    • andere Verwandtschaftsnachweise, die vom Konsulat verlangt werden können

Reichen Sie keine Originalkopien der oben genannten Dokumente im Bewerbungszentrum ein, da diese nicht an Sie zurückgesandt werden können (außer natürlich der Reisepass).

Das Antragsformular kann eine Option enthalten, ob Sie ein einfaches oder ein mehrfaches Einreisevisum wünschen. Letzteres wird jedoch selten für Erstbesucher gewährt und nicht alle Länder gewähren es, es sei denn, Sie können nachweisen, dass Sie zwischen zwei Schengen-Staaten einen Nicht-Schengen-Staat besuchen möchten.

Lesen Sie mehr über die Anforderungen an ein Schengen-Visum:

Termin vereinbaren

Bei der Beantragung eines Schengen-Visums gibt es keine solche Sache B. bei der Botschaft/Konsulat/Visumantragsstelle Ihrer Wahl. Die Botschaft/das Konsulat/das Antragszentrum, bei dem Sie sich bewerben müssen, hängt davon ab, wohin Sie tatsächlich reisen möchten, wie lange Sie in den einzelnen Bundesstaaten verbringen möchten und was der Hauptzweck Ihrer Reise ist.

  • Wenn Sie nur ein Land besuchen möchten, müssen Sie sich an das zuständige Bewerbungszentrum für dieses bestimmte Land wenden. Besuchen Sie das Visumantragszentrum für Spanien nicht, wenn Sie nur Österreich besuchen; wenden Sie sich an die Visumantragsstelle für Österreich.
  • Wenn Sie beabsichtigen, mehr als ein Land zu besuchen, dann muss das Land angeben, das Ihr Hauptreiseziel ist . Ein Hauptreiseziel ist das Ziel, an dem Sie die längste Zeit verbringen, wenn der Zweck Ihrer Reise für jedes der von Ihnen besuchten Länder der gleiche ist, oder an dem der Hauptzweck Ihrer Reise liegt, wenn Sie mehr als ein Zweck. Ihr Hauptzweck hängt auch von dem Visum ab, das Sie letztendlich beantragen.
    • Wenn Ihr Reiseplan beispielsweise vorsieht, dass Sie 2 Tage in Deutschland, 4 Tage in Schweden, 3 Tage in Polen und 1 Tag in Belgien verbringen, alles für einen Urlaub, müssen Sie bei der schwedischen Botschaft/dem schwedischen Konsulat ein Visum beantragen.
    • Wenn Sie für einen Urlaub 5 Tage in Frankreich verbringen, dies jedoch nach der Teilnahme an einer 3-tägigen Konferenz in Italien tun, müssen Sie zur italienischen Botschaft gehen.
  • Gibt es kein eindeutiges Hauptziel und der Zweck Ihrer Reise ist überall gleich, dh Sie verbringen in jedem Mitgliedstaat fast genau gleich viel Zeit, dann sollten Sie Ihren Antrag bei der Antragsstelle des Mitgliedstaats stellen, in dem Sie beabsichtigen, zuerst anzukommen. Zum Beispiel reisen Sie über Frankreich ein und verbringen dort 3 Tage, dann jeweils 3 Tage in Dänemark und schließlich die Schweiz für einen Urlaub; Sie müssen für das Visum zum französischen Konsulat/Botschaft gehen.

Grundsätzlich können Sie sich nur bei der für das Land (und ggf. Stadt) Ihres Wohnorts zuständigen Antragsstelle bewerben. Wenn Sie ein vorübergehender Besucher in einem Drittland sind, können Sie dort kein Schengen-Visum beantragen. Um dort ein Visum zu beantragen, müssen Sie einen Wohnsitznachweis in einem Drittland vorlegen.

Auf der Website der jeweiligen Botschaft erfahren Sie, wie Sie einen Termin vereinbaren, wohin Sie gehen müssen und was Sie sonst noch mitbringen müssen. In seltenen Fällen, wenn ein Mitgliedstaat in Ihrem Heimatland keine Vertretung hat, müssen Sie die Botschaft in einem anderen Land besuchen, das auch Ihre Region bedient. In einigen Fällen kann die Visumbearbeitung an ein anderes Schengen-Land delegiert werden, das Anträge im Namen des Schengen-Landes, in dem Sie Ihren Antrag stellen möchten, entgegennimmt und möglicherweise bearbeitet. Dies gilt manchmal auch dann, wenn das jeweilige Schengen-Land eine Botschaft in Ihrem Heimatland hat. Zum Beispiel die dänische Botschaft in Singapur bearbeitet Visumanträge für alle nordische Länder, obwohl Schweden, Norwegen und Finnland jeweils eigene Botschaften in Singapur betreiben.

Bringen Sie Ihren gesamten Papierkram so früh wie möglich in Ordnung, insbesondere wenn die Bearbeitung Tage dauert oder an Sie gesendet werden muss. Persönliches Erscheinen ist in der Regel erforderlich und erfolgt in der Regel nur nach Vereinbarung; Walk-Ins sind nur in wenigen Fällen erlaubt. Die Termine sind schnell ausgebucht, also reservieren Sie frühzeitig einen Termin. Der Antrag kann bis zu drei Monate vor Reiseantritt gestellt werden.

Am Termin selbst

Grundsätzlich ist ein persönliches Erscheinen im Bewerbungszentrum erforderlich; das heißt, ein Agent kann den Antrag nicht in Ihrem Namen einreichen. Stellen Sie sicher, dass Sie mindestens 15 Minuten vor Ihrem Termin im Bewerbungszentrum sind und Ihre Unterlagen in Ordnung sind.

Das Personal am Fenster prüft Ihre Unterlagen, stellt routinemäßige Fragen zu Ihrer Reise, kassiert die Anmeldegebühr und nimmt normalerweise biometrische Fingerabdrücke und digitale Fotos an. Sollten Ihre Unterlagen nicht ausreichen oder nicht in Ordnung sein oder Sie mehr nachreichen müssen, müssen Sie in der Regel einen neuen Termin vereinbaren. Ihre Bewerbung wird erst bearbeitet, wenn diese erfüllt ist.

Die Bearbeitungszeit hängt von verschiedenen Faktoren ab. Dazu gehören die Staatsangehörigkeit des Antragstellers (einige Staatsangehörigkeiten müssen mit anderen Mitgliedstaaten abgesprochen werden), der Zweck des Besuchs, die Jahreszeit, die ausstehenden Unterlagen, die Weiterleitung des Antrags an verschiedene Regierungsstellen und der Personalbestand der Botschaft. Vor Ablauf des Termins berät Sie die Antragsstelle, wann und wie Sie Ihren Reisepass abholen können (entweder durch persönliche Rücksendung oder per Post).

Nach der Bewerbung

Wenn Sie ein Schengen-Visum erhalten, überprüfen Sie, ob die Informationen korrekt sind. Prüfen Sie insbesondere, ob auf dem Visum etwas wie "gültig für die Schengen-Staaten" steht (normalerweise in der Sprache der Botschaft, die das Visum ausgestellt hat; zum Beispiel: Schengen-Länder). Die Gültigkeitsdaten müssen mit Ihren ursprünglichen Reisedaten übereinstimmen und dürfen nicht früher ablaufen. Wenden Sie sich bei Unstimmigkeiten sofort an die Antragsstelle (auch wenn Sie ein Visum für die mehrfache Einreise beantragt haben, kann der Konsul dennoch ein Visum für die einmalige Einreise erteilen).

Wenn Ihre Bewerbung nicht erfolgreich ist, erhalten Sie in der Regel einen Bescheid, in dem die Gründe für eine solche Entscheidung erläutert werden. Das Verfahren und die Einspruchsgründe sind von Botschaft zu Botschaft/Konsulat unterschiedlich, es wird jedoch dringend empfohlen, die Mitteilung zu lesen und die beschriebenen Probleme zu lösen, bevor Sie zur Botschaft zurückkehren. Sofern im Ablehnungsbescheid keine Bewerbungsfrist für einen bestimmten Zeitraum angegeben ist, können Sie jederzeit einen neuen Antrag stellen (gegen entsprechende Gebühr), achten Sie jedoch darauf, dass Sie sich mit den Problemen befassen, die zum Scheitern Ihres vorherigen Antrags geführt haben.

Bewahren Sie Kopien der Dokumente auf, die Sie in Ihrem Antrag verwendet haben, und der Dokumente, die Ihren Besuchszweck belegen, und bringen Sie sie unbedingt mit, da die Grenzbeamten sie bei Ihrer Ankunft möglicherweise sehen möchten.

Wenn Ihnen ein Schengen-Visum erteilt wurde, Ihnen aber später mitgeteilt wurde, dass der Hauptzweck Ihres Besuchs nicht mehr besteht (z. B. die geplante Konferenz wurde abgesagt), Sie aber dennoch Ihre Reise in die anderen Länder fortsetzen möchten, dann müssen Sie möglicherweise die Botschaft, die Ihnen das Visum ausgestellt hat, über die Änderung der Umstände informieren und bei der zuständigen Botschaft ein neues Visum beantragen.

Dolmetschen von Aufenthaltsdauer und Anzahl der Einträge

Achten Sie besonders auf die Gültigkeitsdaten und die Aufenthaltsdauer: Stellen Sie sicher, dass Sie vor Ablauf abreisen (je nachdem, was eintritt) früher/zuerst).

Die Gültigkeitsdaten geben lediglich die Fenster mit dem Sie in den Schengen-Raum reisen können. Wenn Sie sich jedoch entschließen, Ihre Reise zu verschieben und zu verkürzen, bleibt das ursprüngliche Ablaufdatum bestehen und Sie müssen an oder vor diesem Datum ausreisen, auch wenn die in Ihrem Visum angegebene zulässige Anzahl von Tagen bis zu diesem Datum nicht vollständig aufgebraucht ist. Die maximalen 90 Tage in 180 werden in einem gleitenden Fenster von 180 Tagen gezählt. Wenn Sie die 90 Tage nach Ablauf der letzten 180 Tage geblieben sind, dürfen Sie nicht vor Ablauf von 90 Tagen wieder einreisen. Wenn Ihr vorheriger Aufenthalt kürzer war, können Sie sofort wieder einreisen, müssen jedoch vor den letzten Tagen Ihres letzten Aufenthalts abreisen und die Tage Ihres aktuellen Aufenthalts summieren sich auf 90 (in den letzten 180 Tagen).

Wenn Sie ein Visum für die mehrfache Einreise erhalten haben, bezieht sich die auf dem Visum angegebene Anzahl von Tagen auf die gesamt Zeit, die Sie im Schengen-Raum verbringen können, unabhängig von der Anzahl der Einreisen, die Sie planen oder vornehmen dürfen, innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten oder dem im Visum angegebenen Zeitraum – je nachdem, welcher Zeitraum ist kürzer. Wenn Sie also ein für drei Monate gültiges Visum für die mehrfache Einreise erhalten, der längere Aufenthalt jedoch nur 10 Tage erlaubt, gelten die 10 Tage Gewohnheit zurückgesetzt werden, indem Sie den Schengen-Raum verlassen und später zurückkehren. Wenn Sie in diesem Fall bei Ihrem ersten Besuch 4 Tage geblieben sind, aber zurückkehren möchten, während das Visum noch gültig ist, können Sie mit diesem Visum nur für maximal 6 Tage zurückkehren. An- und Abreisedaten sind inklusive in der Anzahl der Tage, die Sie im Schengen-Raum verbracht haben, unabhängig von der tatsächlichen Ankunfts- und Abflugzeit, planen Sie also entsprechend, um die Zeit zu maximieren.

Ebenso, wenn Sie nur ein einmaliges Einreisevisum für 30 Tage erhalten haben, sich aber entschieden haben, Ihre Reise zu verkürzen, indem Sie nur 20 Tage in Ihrer Reise verbleiben, können Sie dasselbe Visum nicht mehr verwenden und die verbleibenden Tage, die Sie dafür übrig haben Visa verfallen (dies wird Ihnen jedoch nicht belastet, wenn Sie in Zukunft ein anderes Visum beantragen, da Sie Ihren Aufenthalt nicht überschritten haben). Wenn Sie Nicht-Schengen-Staaten (z. B. Großbritannien, Irland, Rumänien, Bulgarien) zwischen zwei Schengen-Staaten besuchen möchten, machen Sie dies in Ihrem Antrag deutlich (obwohl Sie möglicherweise auch solche Nicht-Schengen-Staaten besuchen möchten) nur vor der Einreise oder nach dem Besuch des Schengen-Raums).

Wenn Ihnen ein Mehrfachvisum C mit langer Gültigkeitsdauer (d. h. mehr als 6 Monate) oder mehrere Visa zur einmaligen Einreise ausgestellt wurden, beachten Sie bitte, dass Ihnen nur eine kombinierte maximale Aufenthaltsdauer von 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen im Schengen-Raum.

Einige Länder innerhalb des Schengen-Raums, wie Spanien und Portugal, bieten eine Verlängerung des Schengen-Visums (oder des Aufenthaltsrechts) an, die nur für dieses Land gültig ist. Dies ermöglicht es, länger als 90 Tage im Schengen-Raum zu bleiben, ohne ein Langzeitvisum zu erhalten. Die Verlängerung erfordert einen triftigen Grund und den üblichen Papierkram über ausreichende Mittel usw. Möglicherweise müssen Sie ohne Einreise in ein anderes Schengen-Land ausreisen, da Ihr verlängerter Aufenthalt wahrscheinlich als Teil der 90 zulässigen Tage angerechnet wird.

Einreise in den Schengen-Raum

Anders als in den meisten anderen Ländern müssen ankommende Passagiere normalerweise keine zusätzlichen Papiere ausfüllen, die sie den Passkontrollbeamten vorlegen müssen.

Wie bei anderen Visa berechtigt auch ein Schengen-Visum nicht automatisch zur Einreise in den Schengen-Raum. Daher müssen Sie den Passkontrollbeamten weiterhin nachweisen, dass Sie tatsächlich Anspruch auf das ausgestellte Visum haben. Auch wenn Sie im Besitz eines gültigen Visums sind, kann die tatsächliche Einreise verweigert/verweigert werden, wenn Sie den Fragen des Grenzbeamten und/oder Dokumenteneinsichtsanträgen nicht nachkommen können.

An den meisten Kontrollpunkten sind zwei Fahrspuren vorhanden: einer für EWR-/Schweizer-Bürger und einer für alle anderen Passinhaber. In einigen Ländern bieten die Hauptflughäfen möglicherweise auch eine Premium-Spur für berechtigte Passagiere (normalerweise diejenigen, die in der First und Business Class reisen); Ihre Fluggesellschaft wird Ihnen einen Voucher aushändigen, den Sie dem Personal bei der Ankunft vorlegen (fragen Sie Ihre Fluggesellschaft nach weiteren Informationen).

Nicht-EWR-Reisende müssen bei der Einreise ihre biometrischen Fingerabdrücke vorlegen.

Bei Reisen über einen Schengen-Flughafen werden Flüge in Schengen- und Nicht-Schengen-Flüge unterteilt, ähnlich wie bei Inlands- und Auslandsflügen anderswo. Das heißt, wenn Ihr Flug aus einem Nicht-Schengen-Land stammt, aber über einen Schengen-Flughafen mit einem anderen Schengen-Land verbunden ist (oder umgekehrt), müssen Sie die Passkontrolle am ersten (oder letzten) Flughafen, den Sie innerhalb des Schengen-Raums bereisen, passieren . Wenn eine Verbindung unvermeidlich ist, sollten Sie bei der Buchung Ihrer Flüge die Verbindungszeiten und das Potenzial für Warteschlangen berücksichtigen.

Wenn Sie Nicht-EU/EFTA-Staatsangehöriger sind (auch wenn Sie von der Visumpflicht befreit sind, es sei denn, Sie sind Andorraner, Monégaske oder San Marinese), vergewissern Sie sich, dass Ihr Reisepass deutlich gestempelt sowohl bei der Einreise als auch beim Verlassen des Schengen-Raums mit allen relevanten Daten sichtbar. Ohne Einreisestempel können Sie beim Versuch, den Schengen-Raum zu verlassen, als Overstayer behandelt werden; ohne Ausreisestempel kann Ihnen bei der nächsten Einreise in den Schengen-Raum die Einreise verweigert werden, da auch bei Ihrem vorherigen Besuch davon ausgegangen werden kann, dass Sie Ihren Aufenthalt überschritten haben. Für diejenigen, die in Zukunft ein weiteres Visum benötigen, kann der Antrag abgelehnt werden oder die Bearbeitung Ihres Antrags kann eine weitere verlängerte Bearbeitung erfahren. Wenn Sie keinen Passstempel erhalten können oder die Tinte nicht zu sichtbar ist, stellen Sie sicher, dass Sie Dokumente wie Bordkarten, Stempel von Reisepässen aus anderen Ländern, Fahrkarten, Finanzdokumente, Anwesenheitsnachweise am Arbeitsplatz / in der Schule aufbewahren überzeugen Sie das Grenzkontrollpersonal, dass Sie sich legal im Schengen-Raum aufgehalten haben.

Gehen Sie nicht davon aus, dass Grenzbeamte in den Schengen-Staaten Zugriff auf die Datenbanken anderer Mitgliedstaaten haben (das haben sie in der Regel nicht). Lassen Sie sich unbedingt einen Stempel in Ihren Reisepass stempeln.

Unterwegs im Schengen-Raum

Sobald Sie in den Schengen-Raum einreisen dürfen, können Sie in der Regel in jeden Mitgliedstaat einreisen, ohne erneut formelle Passkontrollverfahren durchlaufen zu müssen. Bestimmte ungewöhnliche Visaarten sind Ausnahmen, die Sie auf den Mitgliedstaat beschränken, der das Visum ausgestellt hat.

Wenn Sie mit einem Flugzeug zwischen zwei Flughäfen im Schengen-Raum reisen, ist es so, als ob Sie einen Inlandsflug nehmen würden. Einige Länder wie Frankreich, Italien und die Niederlande verlangen von Nicht-EU-/EWR-/Schweizer Staatsbürgern, ihre Anwesenheit bei den zuständigen lokalen Behörden zu melden, selbst wenn sie aus einem anderen Schengen-Mitgliedstaat eingereist sind. Dies kann die Unterkunft, in der Sie beim Check-in wohnen, erledigen, ansonsten müssen Sie die zuständigen Behörden selbst aufsuchen. Weitere Informationen finden Sie auf den Wikivoyage-Seiten der einzelnen Länder sowie auf den Websites der jeweiligen Einwanderungsbehörden.

Das Schengen-Abkommen sieht auch Bestimmungen vor, die es einzelnen Mitgliedstaaten ermöglichen, unter bestimmten Umständen vorübergehend Grenzkontrollen wieder einzuführen. Aufgrund des Flüchtlingszustroms von 2015 bis 2016 müssen sich Zugreisende in Dänemark, die nach Schweden fahren, bei ihrer Ankunft am ersten Bahnhof in Schweden einer kurzen Passkontrolle im Zug unterziehen. Diese Grenzkontrollen können aus Gründen der öffentlichen Gesundheit wieder eingeführt werden, wie es bei der Covid-19-Pandemie der Fall war.

Erwarten Sie außerdem jederzeit stichprobenartige Passkontrollen beim Grenzübertritt sowie beim Einsteigen in ein Flugzeug am Flughafen. Selbst wenn es keine Grenzkontrollen (Einwanderungskontrollen) zwischen den Schengen-Staaten gibt, sind Sie also Es wird dringend empfohlen, beim Grenzübertritt zwischen den Schengen-Staaten Ihren Reisepass (für Ausländer) oder einen anderen Ausweis mitzuführen, der Ihren gesetzlichen Anspruch auf Aufenthalt im Schengen-Raum begründet.

Norwegen, die Schweiz, Island und Liechtenstein sind im Schengen-Raum nicht in der Europäischen Union und dementsprechend gelten für alle ankommenden Reisenden, unabhängig vom Herkunftsort, Zollkontrollen. An einigen Grenzen sind die Kontrollen lax und Sie müssen möglicherweise einen Zollbeamten finden, der Waren, die eine Zollabfertigung benötigen, deklariert. Åland ist zwar Mitglied der EU und Schengen als Teil Finnlands, ist aber kein Mitglied der Steuerunion und Sie sollten daher einige Einfuhren deklarieren, auch wenn es an der Grenze keinen Zoll gibt. Ähnliche Überlegungen gelten für die Kanalinseln und einige andere Gebiete.

Beim Grenzübertritt mit dem Zug dürfen Zollbeamte den Zug betreten; und bei der Überfahrt mit dem Auto können Zollbeamte Ihr Fahrzeug anhalten und inspizieren. Zollkontrollen können weit von der Grenze entfernt stattfinden. Normalerweise müssen Sie bei der Durchreise über einen Flughafen in einem dieser vier Länder möglicherweise keine Zollabfertigung am Transitflughafen vornehmen.

Weitere Informationen zu den Anforderungen an die Zollanmeldung finden Sie auf den folgenden Websites:

Finally, even within EU-Schengen states where customs checks are not carried out on importing or exporting goods, customs authorities of individual EU-Schengen states may still carry out checks to ensure that prohibited or controlled items (e.g., illegal drugs, firearms) are not transported across the border.

Siehe auch

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