Zollabfertigungsheft - Wikivoyage, der kostenlose gemeinschaftliche Reise- und Tourismusführer - Carnet de passages en douane — Wikivoyage, le guide de voyage et de tourisme collaboratif gratuit

das Zollabfertigungsbuch (CPD) ist ein Zolldokument, das das Kraftfahrzeug eines Reisenden oder andere wertvolle Ausrüstung oder Gepäck identifiziert. Es ist in einer Reihe von Ländern für die Mitnahme von Kraftfahrzeugen erforderlich, aber seine Verwendung nimmt weltweit ab. Das Fahrtenbuch listet alle Details zu Ihrem Fahrzeug und dessen Wert auf. Sie ist beim Automobilclub Ihres Landes erhältlich. Oft ist auch eine Bankeinlage erforderlich.

Verstehen

Das Carnet ermöglicht es Reisenden, ihre Fahrzeuge oder andere Wertgegenstände wie Rundfunkgeräte vorübergehend einzuführen, ohne an der Grenze eine Kaution hinterlegen zu müssen. Es ist im Wesentlichen eine internationale Garantie für die Zahlung von Zöllen und Steuern an eine Regierung, wenn das Fahrzeug oder die Wertsachen nicht aus diesem Land wiederausgeführt werden. Personen, die ihre Fahrzeuge oder Wertgegenstände vorübergehend in Länder einführen, in denen das Carnet erforderlich ist, müssen sich damit einverstanden erklären, die Gesetze und Vorschriften dieses Landes und insbesondere die Bedingungen für die vorübergehende Einfuhr einzuhalten.

Das Fahrtenbuch enthält relevante Informationen über das Fahrzeug - Marke, Modell, Farbe, Hubraum, Anzahl der Sitzplätze, Kennzeichen, Besitzer und Wert.

Um ein Carnet zu erhalten, muss der Besitzer eine Kaution hinterlegen, die sich nach dem Wert des Artikels nach Alter und Wiederverkaufswert richtet. Im Allgemeinen werden drei Arten von Einlagen von Automobilorganisationen akzeptiert:

  • Die Baranleihe
  • Eine Garantieerklärung eines Bankiers
  • Eine Versicherungspolice

Autofahrer erhalten in der Regel einen Passierschein bei ihrem Tourismusverband oder dem Nationalen Automobilclub.

Automobilclub

Die nachstehenden Automobilclubs sind berechtigt, in ihrem jeweiligen Land einen Zollpass auszustellen.

  • ADAC Logo, das auf einen Link zur Website hinweist – CPDs für Fahrzeuge ausstellen, die in . zugelassen sind Deutschland.
  • Königlicher Automobilclub von Belgien (RACB) Logo, das auf einen Link zur Website hinweist Rue d´Arlon 53 bte 3, 1040 Brüssel, Logo mit Angabe einer Telefonnummer  32 2 287 09 58, Fax : 32 2 230 75 84, Email :  – CPDs für Fahrzeuge ausstellen, die in registered zugelassen sind Belgien.
  • CAA Logo, das auf einen Link zur Website hinweist – Gibt CPDs für Fahrzeuge aus, die in . zugelassen sind Kanada.
  • Verband der Automobilclubs Logo, das auf einen Link zur Website hinweist 9 rue d'Artois, 75008 Paris, Logo mit Angabe einer Telefonnummer  33 1 40 55 43 00 – CPDs für Fahrzeuge ausstellen, die in registered zugelassen sind Frankreich.
  • AAA Logo, das auf einen Link zur Website hinweist – Stellt CPDs für Fahrzeuge aus, die bei . registriert sind Vereinigte Staaten.
  • RAC Logo, das auf einen Link zur Website hinweist – Gibt CPDs für Fahrzeuge aus, die in . zugelassen sind Vereinigtes Königreich.
  • TCS Logo, das auf einen Link zur Website hinweist – CPDs für Fahrzeuge ausstellen, die in registered zugelassen sind schweizerisch.

Land

  •      Pflichtnotizbuch
  •      Empfohlenes Notebook
  •      Notebook nicht angefordert oder keine Informationen

Die Quellen unterscheiden sich leicht in der Bestimmung, welche Länder ein Carnet benötigen, aber im Allgemeinen verlangen die folgenden Länder ein Carnet für die Einreise von Privatfahrzeugen in ihr Hoheitsgebiet.

Afrika

Erforderlich

Empfohlen

Amerika

Erforderlich

Empfohlen

Asien

Erforderlich

Empfohlen

Ozeanien

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