Schengener Abkommen - Acuerdo de Schengen

Ein einfaches Schild weist auf den Eingang zu Spanien aus Portugal. Das Schengen-Abkommen hat die überwiegende Mehrheit der Grenzbarrieren zwischen den Unterzeichnerstaaten beseitigt.

Das Schengener Abkommen ist ein internationales Abkommen, das 1985 von mehreren Ländern unterzeichnet wurde Europäer und das 1995 in Kraft getreten ist. Dieses Abkommen zielt darauf ab, die Grenzkontrollen innerhalb der sog Schengen-Raum und die Kontrollen an den Außengrenzen harmonisieren. Das Schengener Abkommen wurde von den meisten Mitgliedsstaaten der Europäische Union (außer Bulgarien, Zypern, Kroatien, das Vereinigtes Königreich Ja Rumänien) und einige Drittländer wie Island, Liechtenstein, Norwegen Ja schweizerisch.

Dieses Abkommen ist für Touristen, die Europa besuchen möchten, von großer Bedeutung, da es das Reisen innerhalb dieses Kontinents erleichtert und das Visumverfahren vereinfacht.

Einfluss

Mit der Unterzeichnung des Schengen-Abkommens wurden die meisten Grenzkontrollen zwischen den Unterzeichnerstaaten abgeschafft. Heute gibt es bei vielen Gelegenheiten nur noch wenige Schilder, die den Ort markieren, an dem die Souveränität des einen oder anderen Landes endet. Bei anderen Gelegenheiten gibt es immer noch einige Kontrollen, die hauptsächlich der Überprüfung des gewerblichen Verkehrs gewidmet sind. Die Passagen zwischen dem Schengen-Raum und dem Ausland bleiben bestehen und die erforderlichen Dokumente müssen beim Betreten einer anderen Grenze vorgelegt werden; Sobald Sie sich im Space befinden, gibt es keine Einschränkungen über die im Visum angegebenen hinaus. Internationale Flüge zwischen Mitgliedsländern erfordern keine Migrationskontrolle und werden wie Inlandsflüge behandelt.

Der Aufenthalt im Schengen-Raum bedeutet nicht, dass Ihr Aufenthalt dauerhaft ist oder Sie keine Kontrollen haben. Es ist möglich, dass die Polizei eines jeden Landes Ihren Reisepass verlangt, um Ihren Einwanderungsstatus zu überprüfen, außer dass der Einreisestempel eines anderen Landes, das Mitglied des Abkommens ist, so gültig ist, als ob es das Land wäre, in dem Sie sich befinden. Arbeitsvisa oder Visa für einen längeren Aufenthalt müssen mit dem Zielland bearbeitet werden und sind nur an dem Ort gültig, an dem sie erteilt wurden.

Mitgliedsstaaten

In Blau die aktuellen Länder, in Grün die zum Beitritt gezwungenen Länder.
Spezialfälle
  • Monaco-FlaggeMonaco Ja Flagge der VatikanstadtVatikanstadt: Beide Länder haben mit ihren Nachbarländern (Frankreich und Italien) Grenzabkommen geschlossen, um Grenzen vor dem Schengen-Abkommen zu vermeiden. Deshalb herrscht an diesen Orten wie in anderen Ländern Transitfreiheit für Touristen.
  • Flagge des Vereinigten KönigreichsVereinigtes Königreich und Irische FlaggeIrlandObwohl beide Länder ein besonderes Grenzsystem haben, das nicht mit dem Schengen-Raum vereinbar ist, haben sie Transitgenehmigungen, als wären sie Staatsangehörige der Mitgliedsländer.
  • Flagge von BulgarienBulgarien, Flagge von ZypernZypern, Flagge von KroatienKroatien Ja Rumänien FlaggeRumänienDiese Länder sind nicht in den Schengen-Raum aufgenommen, hoffen aber, dies in Zukunft zu tun. Sie haben eine Durchreiseerlaubnis, als ob sie Staatsangehörige der Mitgliedsländer wären. Ausländer, die einreisen, haben die gleichen Einreisebestimmungen wie der Schengen-Raum, wobei die 90 Tage von jedem Land unabhängig und ohne Berücksichtigung des Aufenthalts im Schengen-Raum gezählt werden.

Zugangsvoraussetzungen

Schengen-Visumpflicht je nach Nationalität     Schengener Staaten     Andere EU-Mitglieder außerhalb des Schengen-Raums, die jedoch an die gleiche Visumpolitik und Sondergebiete der EU und der Schengen-Mitgliedstaaten gebunden sind     EU-Mitglieder mit unabhängiger Visapolitik     Kostenloser visumfreier Zugang zu den Schengen-Staaten für 90 Tage (EG 539/2001 Anhang II)     Für die Einreise in die Schengen-Staaten ist ein Visum erforderlich. (EG 539/2001 Anhang I)     Für die Durchreise durch die Schengen-Staaten ist ein Visum erforderlich. (EG 810/2009 Anhang IV)     Unbekannter Status.

Für die Einreise in den Schengen-Raum ist ein Nachweis erforderlich, dass der Aufenthalt ausschließlich zu touristischen Zwecken erfolgt. Zu den erforderlichen Unterlagen gehören:

  • Ein- und Ausreiseticket in den Schengen-Raum.
  • Nachweis über gekaufte Hotels oder Touristenpakete oder Einladungsschreiben des Bürgers des Schengen-Raums, der sich um den Aufenthalt kümmert.
  • Krankenversicherung für die Dauer der Reise.
  • Andere Dokumente, die es ermöglichen, die Zahlungsfähigkeit des Passagiers nachzuweisen.

Folgende Länder dürfen visumsfrei und unter Einhaltung der erforderlichen Dokumentationspflichten in den Schengen-Raum einreisen. Ab 2021 tritt die neue elektronische Zulassung in Kraft ETIAS, eine obligatorische Genehmigung für Reisende, die derzeit von der Visumpflicht befreit sind.

* Nur biometrische Reisepässe.

Externe Links

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