Gesundheitswesen - Sjukvård

Gesundheitswesen bei Reisen ins Ausland erhalten Sie je nach Aufenthaltsland mit unterschiedlichen Bedingungen für die Entschädigung. Es gibt jedoch einiges, was Sie tun können, um gesundheitliche Probleme bei Reisen ins Ausland zu vermeiden. Dieser Artikel spiegelt weitgehend die Bedingungen wider, die für . gelten Schwedische Staatsbürger ins Ausland reisen.

Erste Hilfe

Als Reisender sollten Sie immer ein einfaches Erste-Hilfe-Set bei sich tragen.

Umwelt- und standortbezogene Probleme

Verschiedene Orte auf der Erde können unterschiedliche Probleme verursachen:

Krankheiten

Malaria ist eine der häufigsten Krankheiten der Welt und ein großes Problem. Andere Teile der Welt haben ihre entsprechenden Risiken:

  • Lebensmittelvergiftung
  • Tropische Krankheiten (bis ein Wikivoyage-adaptierter Artikel erstellt wird, siehe den Beitrag zu Tropenkrankheiten auf Wikipedia)
  • Malaria (bis ein Wikivoyage-adaptierter Artikel erstellt wird, siehe den Beitrag über Malaria auf Wikipedia)
  • Mücken (bis ein Wikivoyage-adaptierter Artikel erstellt wird, siehe die Beiträge über Mücken, Mücken und Stachelrochen auf Wikipedia)
  • Kälteschaden (bis ein Wikivoyage-adaptierter Artikel erstellt wird, siehe den Beitrag über Kälteschäden auf Wikipedia)

Reiseversicherung

Um medizinisch versorgt zu werden, ist es wichtig, eine gültige Reiseversicherung abzuschließen. Eine Reiseversicherung ist eine besondere Vereinbarung zwischen einem Versicherungsunternehmen und einem Reisenden über die finanzielle Entschädigung bei Krankheit, Unfall usw. dyl. bei Reisen ins Ausland oder im Heimatland. Die Hausratversicherung beinhaltet in der Regel eine Reiseversicherung für bis zu 45 Tage.

Europäische Krankenkassenkarte

Aus. Bei Reisen in die EU / EWR und Schweiz Bringen Sie die Europäische Krankenversicherungskarte, die EU-Karte, mit. Diese Karte berechtigt Sie während eines vorübergehenden Aufenthalts in einem anderen EU-/EWR-Land zu medizinisch wichtigen Gesundheitsleistungen. Beachten Sie auch, dass in der Schweiz und Liechtenstein Sie müssen Bürger eines anderen EU-/EWR-Landes oder der Schweiz sein, um diese Gesundheitsversorgung zu erhalten. Die EU-Karte muss zusammen mit einem gültigen Ausweisdokument (zB Reisepass) vorgelegt werden sofort beim Besuch der Pflegekraft. Die Karte ist individuell, weshalb jeder Reisende, unabhängig vom Alter, eine eigene Karte besitzen muss. Bei Reisen in die nordischen Länder müssen Sie die Karte nicht mitbringen.

Die Karte ist drei Jahre gültig. Wenn Sie die EU-Karte aus irgendeinem Grund nicht bei sich haben, können Sie sich an den Leistungserbringer oder eine örtliche Entsprechung wenden Försäkringskassan sich an die schwedische Sozialversicherungsagentur in Schweden zu wenden. Die Försäkringskassan kann dann eine vorläufige Bescheinigung an den Leistungserbringer faxen.

EU-Länder

EWR-Länder

Länder mit Sondervereinbarungen

Auslandspflege

Das Recht auf medizinisch notwendige Versorgung bedeutet, dass Sie sich unter sicheren medizinischen Bedingungen in einem anderen EU-/EWR-Land oder der Schweiz aufhalten können. Bitte beachten Sie, dass um eine Entschädigung für die erhaltene Pflege zu erhalten, die Pflege als notwendig. Das heißt nicht richtig alle Pflege. Wenn die Betreuung warten kann, bis Sie wieder in Schweden sind, wird sie nicht als notwendig erachtet. Diese Beurteilung erfolgt durch den behandelnden Arzt oder andere medizinische Fachkräfte. Die Beurteilung richtet sich nach der Art der Erkrankung und der Aufenthaltsdauer.

Hat man nicht Anspruch auf Entschädigung für geplante Pflege, d.h. wenn der Zweck der Reise die Pflege im Ausland ist.

Du hast das Recht darauf

  • Arzneimittel
  • Krankenhauspflege
  • Zahnpflege, medizinische Versorgung

Das Vorstehende steht Ihnen zu, sofern diese Leistungen im Rahmen des Gesundheitssystems des Reiselandes erbracht werden. Sie haben auch Anspruch auf Betreuung aufgrund einer chronischen Erkrankung, z.B. Probenahme oder medizinische Kontrolle / Nachsorge.

Darauf hast du keinen Anspruch

  • Pflege bei einem Privatarzt oder in einer Privatklinik
  • zusätzliche Ausgaben für die Heimreise, z.B. per Ambulanzflug.

Um das oben genannte zu erhalten, ist eine private Reiseversicherung erforderlich.

Betreuungskosten

Sie haben Anspruch auf Pflege zu den gleichen finanziellen Bedingungen wie für die in dem Land, das Sie besuchen, versicherten Bürger. Wird eine Patientengebühr erhoben, zahlen Sie so viel wie „alle anderen“. In einigen Ländern müssen Sie jedoch zuerst die vollen Pflegekosten bezahlen, um anschließend eine Entschädigung bei der schwedischen Sozialversicherungsagentur zu beantragen.

Um Anspruch auf Entschädigung zu haben, müssen Sie sich von einer Pflegeeinrichtung behandeln lassen, die an das allgemeine Gesundheitssystem des Landes angeschlossen ist. Sie haben keinen Anspruch auf Entschädigung für private Pflege.

Wenn Sie aus irgendeinem Grund trotzdem den vollen Pflegebeitrag zahlen müssen, z.B. wenn Sie nur private Pflege beantragen konnten oder Ihre EU-Karte zu Hause vergessen haben, besteht nach der Rückkehr nach Schweden eine gewisse Möglichkeit auf Kostenerstattung. Dies wird beim schwedischen Sozialversicherungsamt beantragt, das auch den Anspruch auf Entschädigung prüft. Quittungen immer aufbewahren!

Spezielle Reiseversicherung

Sie müssen die Kosten selbst tragen, wenn Sie einen Sondertransport nach Schweden aus einem Land außerhalb der nordischen Region benötigen. In den nordischen Ländern gilt eine Sondervereinbarung bei Krankheit. Solche Kosten können von einer privaten Reiseversicherung erstattet werden, daher kann eine solche sinnvoll sein. Allerdings müssen Sie die EU-Karte immer bei sich tragen, da eine private Versicherung nicht immer die Betreuung mit der EU-Karte ersetzt.

Länder außerhalb der EU / des EWR-Raums

In Ländern außerhalb des EU- / EWR-Raums haben Sie möglicherweise Anspruch auf bestimmte Betreuung. Diese Länder werden Konventionsländer genannt, und Schweden hat mit ihnen spezielle Abkommen zur Gesundheitsversorgung geschlossen. Um in diesen Ländern Anspruch auf medizinische Versorgung zu haben, müssen Sie eine spezielle Bescheinigung mitbringen, die Sie von der schwedischen Sozialversicherungsanstalt erhalten können.

staatliche Parteien

  • Algerien. Wenn Sie schwedischer oder algerischer Staatsbürger sind und während eines vorübergehenden Aufenthalts in Algerien erkranken, haben Sie Anspruch auf Leistungen im Rahmen des allgemeinen algerischen Gesundheitssystems.
  • Australien. Wenn Sie schwedischer Staatsbürger oder in Schweden versichert sind und sich vorübergehend bis zu einem Jahr in Australien aufhalten, haben Sie Anspruch auf kostenlose Notfallversorgung. Sie haben keinen Anspruch auf Zahnpflege. Die Pflegeeinrichtung muss an das australische Äquivalent Medicare des schwedischen Sozialversicherungsträgers angeschlossen sein. Sie müssen die gesamten Pflegekosten selbst bezahlen und dann Medicare besuchen vor Ort in Australien danach Anspruch auf Entschädigung haben. Bevor die Pflege durchgeführt wird, müssen Sie der Pflegekraft mitteilen, dass Sie eine Pflege im Rahmen von Medicare wünschen. Wenn Sie Student sind, müssen Sie eine spezielle Versicherung beim australischen Staat oder eine private Versicherung abschließen.
  • Kanada. Der Bundesstaat Quebec in Kanada gewährt das Recht auf Notfallversorgung, einschließlich zahnärztlicher Notfallversorgung im Rahmen des allgemeinen Pflegesystems. Dies gilt, wenn Sie in Schweden eingeschrieben sind und weniger als ein Jahr in Quebec arbeiten oder studieren.

Bitte beachten Sie, dass Sie bei Versorgung in Konventionsländern keinen Anspruch auf Erstattung der Patientengebühren haben.

Länder ohne Abkommen

Wenn Sie in einem Land erkranken, mit dem Schweden kein Abkommen hat, haben Sie nicht Anspruch auf eine Entschädigung von der schwedischen Sozialversicherungsanstalt. Bei Reisen in solche Länder müssen Sie immer eine eigene Reiseversicherung abschließen.

Krankengeld / Krankengeld

Siehe auch

  • Wo gehört es hin?