Riad ist die Hauptstadt von Saudi-Arabien.
Hintergrund
Anreise
Mit dem Flugzeug
Mit der Bahn
Mit dem Bus
Auf der Straße
Mit dem Schiff
Mobilität
Derzeit existiert in Riad noch kein schienengebundener Stadtverkehr wie eine U-Bahn, Stadtbahn oder Straßenbahn und ebenso kein Vorortverkehr durch eine S-Bahn. Jedoch befindet sich eine Metro für Riad in Bau, die voraussichtlich ab 2017 den Betrieb mit sechs Metrolinien aufnehmen wird [1], welche sowohl unter- als auch oberirdisch auf dem Stadtgebiet verkehren wird. Derzeit wird der öffentliche Stadtverkehr mit Bussen bewältigt, als Stadtbusse verkehren ein- als auch zweistöckige Linienbusse mit Niederflureinstieg und Klimaanlage. Ebenso ist aus Umweltschutzgründen die Einführung eines Oberleitungsbus (Obus) in Planung.
Sehenswürdigkeiten
Kirchen
Burgen, Schlösser und Paläste
Bauwerke
Denkmäler
Museen
Straßen und Plätze
Parks
Verschiedenes
Aktivitäten
Einkaufen
Küche
Günstig
Mittel
Gehoben
Nachtleben
Günstig
Mittel
Gehoben
Unterkunft
Günstig
Mittel
Gehoben
Lernen
Arbeiten
Sicherheit
Grundsätzlich gelten für Saudi-Arabien identische Gesetze, wie sie in den übrigen Ländern der Arabischen Halbinsel zu Geltung kommen, jedoch mit deutlich härteren Strafen.
Wie in allen Ländern der arabischen Halbinsel stellt praktizierte Homosexualität einen Straftatbestand dar, daher sollten als Vorsichtsmaßnahme gemeinsam reisende Männer in Hotels und anderen Unterkünften keine Doppelzimmer buchen und keine Bäder gemeinsam nutzen. Auch heterosexueller Geschlechtsverkehr außerhalb der Ehe ist verboten, dies gilt auch für Touristen.
Der Verkauf und der Konsum von alkoholischen Getränken ist in Saudi-Arabien wie in allen Ländern der Arabischen Halbinsel in der Öffentlichkeit verboten, der Aufenthalt durch alkoholisierte Personen in der Öffentlichkeit wird durch die Polizei und die Sharia-Polizei nicht geduldet und kann mit vorläufiger Festnahme und frühzeitiger Abreise aus Saudi-Arabien geahndet werden.
In der Öffentlichkeit ist für Männer und Frauen auf ausreichende Kleidung zu achten, Männer sollten keine kurzen Hosen oder armfreie Oberteile tragen, dies gilt ebenso für Frauen, einheimische Frauen tragen zumeist Burka bzw. Abaja, für Touristinnen ist es jedoch in der Regel ausreichend, jedoch auch notwendig, ein Kopftuch zu tragen.
Besitz, Konsum, Handel und Schmuggel von illegalen Drogen aller Art wird sehr hart bestraft, die Höchststrafe für Drogendelikte ist die Todesstrafe. Diebstahl wird ebenfalls hart bestraft, auch wenn das Diebesgut nur einen geringen Wert hat wie beispielsweise eine Flasche Wasser oder ein Stück Obst.
Personen, welche verschreibungspflichtige Medikamente einnehmen, sollten bei Einreise eine aktuelle Bestätigung des behandelnden Hausarztes in Englischer oder Arabischer Schrift vorlegen können, wer keine Bestätigung des Hausarztes bei der Einreisekontrolle vorlegen kann, muss damit rechnen, das die Medikamente durch die Polizei oder Zollverwaltung beschlagnahmt werden.
Die islamischen Verhaltensregeln sind in der Öffentlichkeit zu beachten, neben ausreichender Kleidung muss beachtet werden, das während der Gebetsrufe des Muizin, welche in der Öffentlichkeit überall zu hören sind, sich auch nicht-Muslime ruhig verhalten sollten, keine Musik hören und keine Handys benützen, auch nicht zum schreiben von Massenger-Nachrichten oder zum Surfen im Internet. Männer dürfen in der Öffentlichkeit keine fremden Frauen ansprechen. In den öffentlichen Verkehrsmitteln existieren abgetrennte Sitz- und Stehbereiche für Frauen, diese dürfen auch von Touristinnen benutzt werden.
Bei Verkehrsunfällen ist es Pflicht, die Polizei umgehend zu informieren, dies gilt auch für Unfälle ohne Unfallgegner. Beim Führen von Fahrzeugen durch Touristen sollte in jedem Fall der Führerschein, ein Personalausweis oder Reisepass sowie ein Versicherungsnachweis mitgeführt werden.